AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen

Megersa, Kappus und Palme GbR

Rothschildallee 16a, 60398 Frankfurt am Main

E-Mail: info@licata-catering.de | Tel.: 069 – 90 43 71 31

gültig für alle Marken der Megersa, Kappus und Palme GbR

Stand: Juni 2026

I. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Megersa, Kappus und Palme GbR (nachfolgend „Anbieter“), handelnd unter ihren jeweiligen Marken – Licata Catering, Forks and Friends sowie sr GastroRent – und ihren Kunden, soweit dieser ein Verbraucher oder Unternehmer im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches ist.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

Mit Auftragserteilung, ob telefonisch, schriftlich oder per E-Mail, erkennt der Kunde diese AGB an.

Änderungen dieser AGB werden dem Kunden mindestens zwei Monate vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen.

II. Angebote und Vertragsschluss

Alle Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche oder elektronische Bestätigung durch den Anbieter oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

Individuelle Vereinbarungen, insbesondere Sonderwünsche, Allergien oder besondere Anforderungen, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Anbieter.

III. Leistungsumfang

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Der Anbieter erbringt Dienstleistungen gemäß dem Leistungsprofil der jeweiligen Marke.

Speisen- und Getränkeangebote unterliegen saisonalen Schwankungen. Der Anbieter behält sich vor, einzelne Artikel gegen gleichwertige Alternativen auszutauschen, sofern dies der Qualitätssicherung dient.

Die Standzeit von Buffets ist aus hygienischen Gründen auf maximal drei Stunden begrenzt (gemäß Lebensmittelhygieneverordnung). Bei längerem Bedarf sind entsprechende Absprachen zu treffen.

Der Anbieter ist berechtigt, Teilleistungen an geeignete Subunternehmer zu vergeben, bleibt dabei jedoch verantwortlich für die ordnungsgemäße Erbringung der Gesamtleistung.

IV. Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich in Euro, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich als Bruttopreise ausgewiesen.

Sofern nicht anders vereinbart, ist bei Verträgen ab einem Auftragswert von 3.000,– Euro netto eine Anzahlung in Höhe von 50 % der Auftragssumme innerhalb von 7 Werktagen nach Auftragsbestätigung fällig. Der Restbetrag wird nach Veranstaltungsdurchführung per Schlussrechnung mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen ab Rechnungsdatum in Rechnung gestellt. Bei Firmen mit Firmensitz außerhalb Deutschlands erlaubt sich der Anbieter eine 100% Vorkasse zu erheben.

Firmenkunden (Unternehmer im Sinne des § 14 BGB) erhalten nach Veranstaltungsdurchführung eine Rechnung mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen ab Rechnungsdatum.

Rechnungen sind ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (Verbraucher) bzw. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (Unternehmer) gemäß § 247 BGB zu berechnen sowie eine Mahnkostenpauschale von 40,– Euro zu erheben.

Der Anbieter ist zu einer angemessenen Preisanpassung berechtigt, wenn zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als zwei Monate liegen und sich Rohstoff-, Energie- oder Personalkosten wesentlich verändert haben.

Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das vom Anbieter angegebene Konto. Privatkunden können den Rechnungsbetrag alternativ in bar bei Abholung des Equipments nach Auftragserfüllung begleichen. Kartenzahlung ist per SumUp möglich; dies ist vorab ausdrücklich mit dem Anbieter abzustimmen.

V. Teilnehmerzahl und Mengeänderungen

Der Kunde ist verpflichtet, bei Bestellung eine verbindliche Teilnehmerzahl anzugeben. Spätestens 7 Werktage vor dem Veranstaltungstermin sind Ablauf, Menüplanung und sonstige relevante Details schriftlich mitzuteilen.

Eine Anpassung der Teilnehmerzahl ist bis spätestens 5 Werktage vor der Veranstaltung möglich. Der Anbieter bemüht sich, kurzfristige Änderungen zu berücksichtigen, übernimmt hierfür jedoch keine Gewähr.

Reduziert sich die Teilnehmerzahl um mehr als 10 % gegenüber der ursprünglichen Buchung, ist der Anbieter berechtigt, den Preis pro Person angemessen anzupassen.

Bei einer höheren tatsächlichen Teilnehmerzahl wird die tatsächliche Personenzahl berechnet.

VI. Stornierung und Rücktritt

Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Im Falle eines Rücktritts gelten folgende Stornopauschalen, berechnet auf Basis des zuletzt gültigen Angebots:

Stornierung mehr als 60 Tage vor der Veranstaltung: 20 % der Auftragssumme

Stornierung 30 bis 60 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der Auftragssumme

Stornierung 8 bis 29 Tage vor der Veranstaltung: 75 % der Auftragssumme

Stornierung 7 oder weniger Tage vor der Veranstaltung: 100 % der Auftragssumme

Der Kunde kann nachweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall wird die Pauschale entsprechend angepasst.

Der Anbieter ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere bei: ausbleibendem Zahlungseingang, unmöglich gewordener Leistungserbringung durch höhere Gewalt, wesentlicher Gefährdung der Sicherheit von Mitarbeitern oder Gästen.

Im Fall höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Verbote) sind beide Parteien von ihren Leistungspflichten befreit. Bereits geleistete Zahlungen werden anteilig erstattet.

VII. Transport und Übergabe

Die Lieferung erfolgt zum vereinbarten Termin an die vom Kunden angegebene Adresse. Transportkosten werden separat ausgewiesen und dem Kunden in Rechnung gestellt, sofern nicht im Angebot enthalten.

Der Kunde hat den Anbieter rechtzeitig auf besondere Gegebenheiten am Lieferort hinzuweisen (z. B. fehlende Parkmöglichkeiten, Treppenaufgänge, eingeschränkter Zugang). Entstehende Mehrkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

Mit Übergabe der Ware geht die Gefahr für Verlust, Beschädigung oder Verderb auf den Kunden über. Für unsachgemäße Lagerung nach der Übergabe haftet der Anbieter nicht.

Verzögerungen infolge höherer Gewalt oder nicht vorhersehbarer Verkehrsbeeinträchtigungen gehen nicht zulasten des Anbieters.

VIII. Mängel und Gewährleistung

Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Veranstaltungsende, schriftlich und spezifiziert zu rügen. Andernfalls gilt die Leistung als akzeptiert.

Bei berechtigten Mängeln steht dem Anbieter das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde Minderung oder Rücktritt verlangen.

Die Gewährleistung umfasst keine Abweichungen, die auf natürliche Schwankungen in Lebensmitteln zurückzuführen sind (z. B. Farbe, Konsistenz, Geschmack).

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt gegenüber Unternehmern ein Jahr ab Abnahme.

IX. Haftung

Der Anbieter haftet für Schäden nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Lagerung oder den Einsatz von Speisen, Getränken oder Equipment nach der Übergabe entstehen.

Für vom Kunden selbst mitgebrachte Speisen, Getränke oder Ausstattungsgegenstände übernimmt der Anbieter keine Haftung.

X. Haftung des Kunden

Der Kunde haftet für Schäden, die durch ihn, seine Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte an Ausstattung, Equipment oder Eigentum des Anbieters verursacht werden.

Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl von Equipment (Gläser, Besteck, Geschirr, Tischwäsche, Dekorationsmaterial etc.) werden dem Kunden zu den jeweils gültigen Listenpreisen in Rechnung gestellt.

Der Anbieter kann vom Kunden den Nachweis einer angemessenen Haftpflichtversicherung verlangen.

XI. Datenschutz

Die Megersa, Kappus und Palme GbR verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO. Näheres regelt die jeweilige Datenschutzerklärung der genutzten Marke.

Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Erfüllung des Vertrags erforderlich ist (z. B. Lieferanten, Subunternehmer) oder gesetzliche Verpflichtungen bestehen.

XII. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für alle Leistungen und Zahlungen ist Frankfurt am Main.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Frankfurt am Main. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine rechtlich zulässige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt (salvatorische Klausel).

Die Megersa, Kappus und Palme GbR ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Megersa, Kappus und Palme GbR – Hagenstraße 7–9, 60314 Frankfurt am Main

Marken: Licata Catering | Forks and Friends | sr GastroRent